Einen Abschluss als Personalfachwirt gibt es in dieser Form nicht. Der entsprechende Abschluss auf Meisterebene (analog zu den anderen Fachwirten) heißt vielmehr Personalkaufmann.
Überblick über die Inhalte:
Aufgaben der Personalfachwirte
Wie ausgeführt, heißt es nicht Personalfachwirt, sondern Personalfachkaufleute. Das ändert aber nicht an den Aufgaben, Du bist in der Personalverwaltung u.a. zuständig für:
- Personalabrechnung in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen.
- Verhandlungen mit dem Gesamtbetriebsrat
- Arbeitsrecht und Arbeitsvertragsrecht
- Führen von Personalakten
Außerdem arbeitet der Personalfachwirt aka Personalfachkaufmann in der Personalplanung und -beschaffung tätig, definiert Aufgabenbereichen und entwickelt Stellenpläne. Nicht zuletzt verantwortet auch auch die Personalentwicklung, Mitarbeiterqualifikationen und Fortbildung der Mitarbeiter.
Prüfung
Eine Prüfung zum „geprüften Personalfachwirt“ gibt es wie erwähnt nicht, allerdings eine Prüfung zum Personalfachkaufmann. Hierzu ist zuzulassen, wer über folgende Voraussetzungen verfügt:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf UND danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
- ODER eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf UND danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis
- ODER ohne Berufsausbildung aber mit einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis